Mitglied werden

Die Mitgliedschaft in der Kolpingsfamilie beginnt mit einem Antrag auf Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft ist mit einer jährlichen Gebühr verbunden. Derzeit beträgt der Ortsbeitrag 3 EUR pro Person. Zusätzlich kommen noch Gebühren vom Kolpingwerk dazu.

Beitrags-
stufe
BezeichnungVerbands-
beitrag
Zustiftungs-
beitrag
OrtsbeitragGesamt-
zahlung
10Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre12,00 €0,00 €3,00 €15,00 €
20Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre in häuslicher Gemeinschaft mit Kolpingmitglied0,00 €0,00 €3,00 €3,00 €
3018 bis einschließlich 26 Jahre15,00 €3,00 €3,00 €21,00 €
40ab 27 Jahre30,00 €6,00 €3,00 €39,00 €
50ab 27 Jahre, in häuslicher Gemeinschaft mit Kolpingmitglied15,00 €3,00 €3,00 €21,00 €
60Sozial(verbands-)beitrag (ab 18 Jahren)9,00 €3,00 €3,00 €15,00 €

Antrag für Singles / Alleinstehende
Antrag für Ehepartner / Mitglieder in häuslicher Gemeinschaft

Den ausgefüllten Antrag bitte an kolping@rosenkranzkoenigin.de schicken. Ferner benötigen wir noch eine Einzugsermächtigung für das Abbuchen der Mitgliederbeiträge.

Vorteile der Mitgliedschaft

Kolpingmitglieder profitieren von der Gemeinschaft mit anderen engagierten Christen. Dabei verstehen sie sich als Weg-, Glaubens-, Bildungs- und Aktionsgemeinschaft. Darüber hinaus haben Mitglieder aber auch finanzielle Vorteile. Diese werden ihnen bei der Vorlage ihres Mitgliedsausweises gewährt.

  • Kostenlose Zusendung des Kolpingmagazins
  • Kostenfreie Unfallversicherung bei Kolping-Veranstaltungen
  • Rabatte auf den Übernachtungspreis in einigen Kolping-Hotels 1)
  • Vergünstigungen in verschiedenen Kolping-Ferienstätten 1)
  • Rabatte auf die Miete oder für Freizeitveranstaltungen in einzelnen Kolping-Jugendwohnheimen 1)
  • Preisnachlässe auf Kurse verschiedener Kolping-Bildungswerke 1)
  • Kostenloser Ehrenamtsnachweis für engagierte Mitglieder zur Dokumentation für Bewerbungsunterlagen
  • Vergünstigungen bei den Workcamps der Kolping-Jugendgemeinschaftsdienste 2)
  • Zuschüsse für Kolpingsfamilien für Veranstaltungen mit Kolpingmitgliedern
  • Jubiläumsgutscheine bei 25-, 50- und 75-jähriger Mitgliedschaft 3)
  • Kostenlose Erstberatung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch Kolping-Experten
  • Nachfolgende anwaltliche Erstberatung durch einen Anwalt des Bundes katholischer Rechtsanwälte oder Erstberatung in einem anderen Rechtsgebiet zu je 50 Euro
  • Kostenfreie Beratung bei Fragen zur Rente durch die Kolping-Berater
  • Günstige Versicherungsprodukte beim Ecclesia Versicherungsdienst 4)

1) Bitte bei der Buchung nachfragen.
2) 50 Euro Rabatt bei der Teilnahme an einem Workcamp außerhalb Europas – und 30 Euro innerhalb Europas.
3) Gutschein für kostenfreie Übernachtung mit Frühstück in einer Kolping-Ferienstätte beziehungsweise einigen Kolping-Hotels
4) Versicherungspartner des Kolpingwerkes Deutschland

Weitere Infos dazu auf den Seiten des Kolpingwerks:
https://www.kolping.de/mitgliedschaft/mitgliedschaft-kolpingsfamilie/

Aufnahme bei der Kolpingsfamilie Neubiberg

Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung führen wir neue Mitglieder in unsere Kolpingsfamilie ein. Die Mitglieder verpflichten sich dabei, überzeugende Christen zu sein in Wort und Tat.

Präses:
Adolph Kolping sagte einmal:
„Anfangen ist das Schwerste, aber treu bleiben das Beste.“
Ihr steht am Anfang und habt euch entschlossen, der Kolpingsfamilie Neubiberg, Rosenkranzkönigin, beizutreten. Ab heute seid ihr beauftragt, euer Leben nach dem Programm Adolph Kolpings und seinem Werk auszurichten, in dem es heißt:
„Grundlage für das Wirken des Kolpingwerkes und der einzelnen Familien ist die Person und Botschaft Jesu Christi. Das persönliche Bekenntnis zu Jesus Christus und der gemeinsame Glaube an ihn sind Grundlage und Ziel für ein bewusstes Handeln der Mitglieder und des Verbandes.“

Vorsitzende/r:
Als Vorsitzende/r begrüße ich euch in unserer Gemeinschaft. Wenn der Präses und ich euch die Hand geben, dann soll das ein Zeichen sein, dass wir zusammengehören und eine Gemeinschaft bilden.
Durch euer Treueversprechen tretet ihr in unsere Kolpingsfamilie Neubiberg, Rosenkranzkönigin, ein und seid damit auch Mitglieder im Internationalen Kolpingwerk.
Das ist Auftrag und Verpflichtung zugleich.

Präses:
Mit dem Überreichen des Kolpingszeichens, der Kolpingnadel, nehme ich euch in unsere Kolpingsfamilie auf. Ich verbinde damit zugleich den Wunsch und die Bitte, dass ihr zu dem folgenden Versprechen steht.
Bitte sprecht mir nach:
„Wir wollen überzeugende Christen sein in Wort und Tat,
Tüchtiges leisten in unserem Beruf,
in Liebe und Treue zu unserer Familie stehen
und als verantwortungsbewusste Staatsbürger leben und handeln.“